Mit dem neu in Kraft getretenen Hinweisgebergesetz sollen Hinweisgeber*innen (Whistleblower) geschützt und einheitliche Standards zur Meldung von Missständen geregelt werden.
Die Leben(s)zeit gemeinnützige Hilfe- und Fördergesellschaft mbH hat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eine interne Meldestelle eingerichtet, gegenüber der Beschäftigte, aber auch Dritte Verstöße gegen Gesetze sowie interne Regelungen melden können.
Wir haben die Rechtsanwaltskanzlei FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB in Frankfurt am Main beauftragt: diese nimmt ab sofort Hinweise von Beschäftigten oder Dritten entgegen, die den Verdacht von Straftaten oder anderen Gesetzes- und Regelverstößen (auch internen) begründen.
Wir weisen darauf hin, dass Sie von der internen Meldestelle verlangen können, dass diese Ihre Identität, oder Daten, aus denen die Identität von Hinweisgeber*innen ermittelt werden könnte, gegenüber uns nicht offenlegt. Als interne Meldestelle ist sie diesbezüglich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alle Hinweisgeber*innen bleiben damit anonym, wenn dies gewünscht wird.
Ergänzend teilen wir mit, dass mit der Kontaktaufnahmestelle kein anwaltliches Mandatsverhältnis zwischen Hinweisgeber*in und den beauftragten Rechtsanwälten der internen Meldestelle entsteht. Die Meldungen sind für sämtliche Hinweisgeber*innen kostenfrei.
Sie erreichen die interne Meldestelle wie folgt:
Per Telefon Montag bis Freitag von 09.00 bis 17.00 Uhr +49 800 3800 999
Über den Link Whistle Report