Teilstationäre Angebote
Die teilstationären Angebote des Trägers sind, wie die stationären Teileinrichtungen auch, durch Betriebserlaubnisverfahren mit dem zuständigen Landesjugendamt oder Ministerium des jeweiligen Bundeslandes genehmigt. Die festgeschriebene Platzzahl sowie der festgelegte Personalschlüssel werden eingehalten und umgesetzt.
Die Mitarbeiter der Teams erhalten regelmäßig externe Teamsupervision und die Möglichkeit zur internen oder externen Fortbildung. Sie werden über die Erziehungsleitung sowie die Bereichsleitung des Trägers in Fragen der Alltagsplanung und pädagogischen Gestaltung der Angebote begleitet und angeleitet.
Die teilstationären Angebote des Trägers sind:
Tagesgruppen
Für eine Nachmittagsbetreuung, die für die Kinder entwicklungsfördernd und für die Familien entlastend wirkt, eignet sich das Angebot der Tagesgruppen. Mit gezielten Angeboten werden die Kinder dazu ermutigt, ihre Stärken zu testen und zu entwickeln. Das Angebot ist zudem geprägt vom Gedanken der Frühintervention und der damit verbundenen Vermeidung komplexer Folgehilfen. Neben den Kindern werden auch die Eltern durch die Betreuer der Gruppe gestärkt.
(Gesetzliche Grundlage: §32 SGB VIII)